In diesem Bereich möchte ich etwas zu einem Thema schreiben, welches meiner Meinung nach sehr stiefmütterlich behandelt wird:

Vorschriften, die die Haltung eines Grünen Leguans mit sich bringen

 

Nicht nur, dass dieser Punkt bereits von Anfang an im Verkaufsgespräch eine große Rolle spielen sollte, nein, es kann Dir auch eine Menge Arbeit und Ärger ersparen, genau zu wissen, was Du wann und wie tun mußt. Ich habe in der Vergangenheit selbst einige leidliche Erfahrungen damit gemacht, bzw. kenne andere Halter die es erwischt hat. Aus diesem Grund habe ich in den letzten eineinhalb Jahren des öfteren Statements zu Themen wie "Mietrecht", "Anmeldepflicht" und "Formularkrieg" in diverse Foren gepostet. Der Bedarf an diesen Infos ist groß, nur zugeben wollen es die wenigsten.

Ich persönlich gebe zu, mich mit diesem Thema anfangs auch nicht richtig auseinandergesetzt zu haben, zumal mir der "Terrarienfachverkäufer" damals auch kein Wort darüber gesagt hat. Wird schon alles passen, oder ?

 

Von wegen, nix paßt !

 

Keine Angst, ich möchte weder schlechte Gewissen verbreiten noch dafür sorgen, dass in den nächsten Absätzen einer vor Angst vom Stuhl fällt. Also locker, bleiben (erst mal, :-) ).

 

Ok, was muß ich überhaupt beachten ? Ich habe mal die zwei wichtigsten Dinge aufgeführt. Natürlich könnte ich jetzt auch noch die "Meldepflicht beim Ehepartner"Lebensgefährten/Freund/Mitbewohner" :)  anführen, darauf verzichte ich jedoch und verzweige auf die folgenden beiden:

 

1. Meldepflicht nach dem Bundesartenschutzgesetz

2. Meldepflicht bei Vermietern

 

Wer sich Vordrucke für die Bestandsmeldung bzw. die Abgabe eines Tieres holen möchte, wird in der "Download Area" fündig.

 

 

Meldepflicht nach dem Bundesartenschutzgesetz

 

Bereits ein kurzer Blick in das Bundesartenschutzgesetz zeigt uns, dass wir im Falle von Verstössen mit einem Bussgeld von mehreren tausend Euro belegt werden können. Hoho, da lohnt es sich vielleicht doch, die Vorschriften etwas mehr als gar nicht bzw. ein bisschen kennen. Wir halten ja auch geschützte Tiere, weshalb wir uns -natürlich auch bei anderen Tieren- besonders verpflichtet fühlen sollten. Damit alles seinen richtigen Weg geht, sollte man vor dem Kauf den "normalen" Ablauf kennen:

Der Verkäufer (egal ob Fachverkäufer oder Privat) muß Dir beim Verkauf auch den sogenannten Heimtierpass/Kaufbescheinigung übergeben/ausstellen. Dieser Nachweis dient dazu, dass nicht irgendwelche Tiere aus den Koffern heraus verkauft werden können (soll es zumindest eindämmen). Auf dem Nachweis sollten folgende wichtige Informationen enthalten sein:

Name und Adresse der Verkäufers, Name und Adresse des Käufers, Datum des Verkaufs, Wissenschaftlicher Name des Tieres bzw. dessen Bezeichnung (z.B. Grüner Leguan - Iguana Iguana), nach Möglichkeit des Geschlecht (sofern das Tier jünger als zwei Jahre ist, kann dies entfallen - gilt als unbekannt), das Alter des Tieres, die sogenannte Bestandsnummer und die Einfuhrnummer, nach Möglichkeit auch gleich die Angabe ob es sich um eine Nachzucht, Farmzucht oder einen Wildfang handelt.

So, jetzt habt Ihr diesen Nachweis, habt brav wahrscheinlich ein paar Euros abgedruckt und müßt Euch jetzt auf die nächste Aktion vorbereiten. Jetzt gilt es sich bei der untersten Landschaftschutzbehörde zu melden und ein Bestandsformular anzufordern. Dort trägt man dann die paar Informationen ein, legt das ORIGINAL des Kaufnachweises /Heimtierpasses bei und sendet es wieder zurück. Nach einer kurzen Zeit bekommt man eine Kopie des Nachweises und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Meldung zurück. Super, geschafft.

Nachdem es jedoch auch hier wieder Unklarheiten geben kann, habe ich Euch noch ein längeres Statement aus einem meiner Foreneinträge zum Thema abgedruckt. Solltet Ihr trotzdem Fragen oder Probleme diesbezüglich haben, könnt Ihr mir natürlich auch ein Mail senden (mailto:dgl@der-gruene-leguan.de)     

 

Hallo,

Info für alle ungemeldeten Leguanhalter:

Die "unterste ..." ist in der Regel das Landratsamt, um es mal beim Namen zu nennen, habe selber lange gesucht. Falls Ihr nicht wißt, wer das ist, gebe ich Euch den Tip bei der nächsten größeren Stadt im Umweltreferat anzufragen. Bei uns in München wußten die gleich Bescheid, leider hatte sich beim Landratsamt das ganze etwas in die Länge gezogen. Auch der dortige Kollege war noch neuer dabei und wußte mit Schildkröten umzugehen aber nicht mit Grünen Iggs. Zur Anmeldung bekommt Ihr ein sogenanntes Bestandsanzeigeformular zugesandt. Dort wird z.B. vermerkt, welcher deutsche/wissenschaftliche Name, welches Alter Euer Tier hat, ob männlich/weiblich/unbekannt, seit wann Ihr das Tier habt und von wem, wo Ihr wohnt und wie Ihr heißt. Dem legt Ihr dann den original (!) Kaufnachweis/Heimtierpass oder dergleichen vom Zoogeschäft bei und schickt das ganze wieder zurück. Nach einer Bearbeitungszeit bekommt Ihr Euer Exemplar (Durchschlag) des doppelseitigen Bogens mit einem Stempel und Eurem Heimtierpass wieder zurück. Von nun an ist alles ordnungsgemäß und Ihr müßt Euch dort nur wieder rühren, wenn Ihr umzieht, euer Tier verkauft oder eines der Tiere stirbt. Auch Nachzuchten sind zwingend anzumelden.

So und jetzt wird es richtig lustig. Solltet Ihr das Tier bisher nicht angemeldet haben gibt es zwei Möglichkeiten:
1.
Ihr habt einen Heimtierpass etc. Dann stehen Eure Chancen relativ gut. Macht das gleiche Prozedere wie oben, aber legt dem ganzen gleich mal einen großen Entschuldigungsbrief bei in dem Ihr möglichst auch Fotos Eures sehr gesunden Tieres und dessen Terras beilegt. Bittet um Mitleid, denn Ihr habt gegen einige Paragraphen des Bundesartenschutzgesetzes verstossen. Die Tiere sind unverzüglich (! wortlaut des Gesetzes) anzumelden nach deren Erwerb. Mir ist bislang noch kein Fall bekannt geworden, bei dem einer wirklich mit einer Strafe belegt worden ist, sofern er sein Versäumnis reumütig einsieht und mit dem zuständigen Sachbearbeiter spricht. Die Gemeinden sind froh wenn Leute Ihre Tiere überhaupt anmelden, weil die meisten wissen es nicht oder interessieren sich nicht. Strafen sind im übrigen bis 10000 EUR möglich.
2.
Die schlechteste Ausgangsvariante (mit Ausnahme dessen, dass nicht Ihr das Landratsamt auf den Leguan hinweist sondern euer verärgerter alter Nachbar oder dergleichen) ist das Halten des Tiere ohne Papiere. Aber auch hier gibt es eine Möglichkeit. In jedem Fall ist dabei zwingend ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter fällig. Rein rechtlich wird das Tier illegal gehalten und wird vom Staat beschlagnahmt. Da in der Praxis jedoch auch Zoos keine "unbekannten" Tiere einfach vergesellschaften können/wollen, werden hier zwei Wege beschritten. Der erste ist, dass das Tier dann an bekannte Terraristikhändler verkauft wird, quasi als Staatseigentum, damit wieder legal wird.
Das andere ist, dass man gleich vor Ort einen entsprechenden Überlassungsvertrag mit dem "Staat" abschliessen kann. Dabei erhält man keine Rechte an dem beschlagnahmten Tier, es wird einem lediglich zur Pflege und Haltung überlassen. In dem Vertrag wird auch festgelegt, dass in regelmässigen Abständen (ca. alle halbe Jahre - in der Praxis werden die Zeiträume dann eigentlich immer länger) - Haltungsüberprüfungen bei dem Halter durchgeführt werden. Dabei werden die/das Terrarium genauestens unter die Lupe genommen, den das "Staatseigentum" soll ja nicht in unfähigen Händen gelassen werden. Insbesondere wird das Terra hinsichtlich Größe und Ausstattung inspiziert. Da werden dann auch Berechnungen aufgestellt, ob genügend Stämme vorhanden sind, die min. doppelt so breit wie die Tiere sind u.s.w. Diese Prüfungen wären meiner Ansicht nach zwar am besten bei allen Haltern durchzuführen, aber so ist es derzeit nun mal.

Tjaja, man kann die Tiere auch unangemeldet halten, kannte da selbst so einen Spezialisten. Tatsächlich schaffte er es auch noch Nachzuchten durchzubringen und verhöckerte Sie unter der Hand an unwissenende. Als eines der Tiere starb und er das Geld nicht zurückgab, machte sich die Käuferin etwas schlauer und zeigte ihn an. Nachdem er das ganze auch noch bei diversen anderen Tieren -insbesondere im Bereich der WA1/2- tat, erhielt er vor kurzem die Höchststrafe von 10.000 EUR aufgebrummt. Alles was in seinem Haus kroch, kletterte etc. wurde beschlagnahmt und in diesem Fall an Zoos abgegeben (insbesondere weil er auch kleine ...(?)affen) im Haus hatte.

Zum Thema Mietwohnung gilt im übrigen ähnliches. Bin in der glücklichen Lage, nicht in Miete zu wohnen, aber allen Mietern kann ich auch nur raten, sich unbedingt mit dem Vermieter bezüglich dieses Themas zu unterhalten. Viele Vermieter haben inzwischen entsprechende Absätze im Mietvertrag eingepflegt, welche die Heimtierhaltung grds. ausschließt. Ob das rechtlich im Streitfall so wirksam ist, denke ich, hängt sicherlich vom Tier ab. Aber auch wenn kein solcher Passus im Mietvertrag steht, kann es zu Problemen kommen. Von 10 Leuten kann sich gerade einer für das Thema interessieren, 2 tolerieren es noch aber der Rest -die Mehrheit- fürchtet/ekelt sich vor unseren Tieren ähnlich wie vor einer Spinne oder einer Schlange. Bei Schlangen weiss ich durch einen befreundeten Mieteranwalt, dass die meisten Prozesse gegen den Mieter ausgehen. Der Leguan ist zwar ein anderes Tier, kann jedoch auch eine schöne Größe kriegen, ggf. auf Ausbüchstouren einen anderen Mieter erschrecken/verletzen und dies reicht oft schon für eine Unterlassungsklage. Insbesondere wenn nicht der Mieter der aktive Part ist, sondern der Vermieter von anderen Parteien darauf aufmerksam gemacht wird. Die Flüsterpost und andere Horrorgeschichten sind dann schlecht wegzureden. Habe in diesem Forum schon einmal jemanden den unbedingten Rat gegeben, dieses Thema mit Vermieter sachlich zu klären ("nein der frißt keine Menschen, nur Vegetarier" etc.).

Zum Schluß:
Ich denke, man könnte -sofern man es vergessen hat, und da sind sehr viele Halter davon betroffen- 100 EUR Bußgeld doch eher verkraften, als eine Anzeige und ein richtiges Verfahren. Wie gesagt, die Behörden sind nicht darauf aus jemanden einzusperren, aber man muß sich schon an die Regeln halten. Im übrigen ist kein Verkäufer rechtlich dazu verpflichtet seinen Käufer über dessen Pflichten aufzuklären, egal ob es ein gewerblicher oder privater Verkäufer ist. Wer die Tiere kauft muß Bescheid wissen.

Hoffe ich konnte Euch damit etwas weiterhelfen.

Tschau Helmut

 

 

 

 

Meldepflicht beim Vermieter

 

Variante a)

Also, wenn Du Eigentümer eines Hauses bist, bist Du schon einmal der Glücklichste, den dann brauchst Du grundsätzlich zu diesem Thema gar nichts mehr zu machen -es sei denn Du planst eine Zuchtstation mit 20 Tieren oder so-.

Variante b)

Du bist noch ein "Halbglücklicher" wenn Du Besitzer einer Eigentumswohnung bist. Sofern es keine Regelung der Eigentümerversammlung gegen die Haltung von Haustieren gibt, brauchst auch Du nichts zu machen. Ansonsten siehe auch Variante c).

Variante c)

Du bist einer der 70%, welcher in einer Mietwohnung wohnt, sich jedoch eine "Großechse" halten möchte. Richtig gelesen, denn diese Bezeichnung tragen unsere grünen Freunde nicht nur im Rechtsstreit, sondern auch zu recht. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Euer Tier derzeit 40cm groß ist, sondern vielmehr welche Größe es im Extremfall erreichen kann. Tja, dass dies 1,80cm bis 2,00m sein können (ob realistisch oder nicht), könnt Ihr spätestens im Bereich "Infos zum Tier" nachlesen.

Jetzt ist entscheidend, ob es eine Hausordnung gibt, die Haustiere verbietet oder nicht. Meistens sind die Vermieter jedoch clever genug (habe dies selbst auch einführen müssen, da eine Zweizimmerwohnung halt doch nicht für drei Hunde geeignet ist und dies offenbar nicht allen Menschen bewußt ist - meine Erfahrung), einen entsprechenden Passus in den Vertrag zu integrieren. Wissen sollte man, dass trotz eines solchen Verbotes kein Vermieter etwas gegen "Kleintierhaltung" tun kann, wie z.B. Wellensittiche, Mehrschweinchen, Hamster etc. (natürlich sofern Sie nicht in Scharen gehalten werden). Die Begründung liegt in der Natur der Sache: Ein kleines Tier richtet i.d.R. keinen bzw. nur einen sehr kleinen Schaden an, größere u.U. natürlich mehr. Ob dies immer so ist, ist vor Gericht eh egal, das ist das Gesetz. Das wir unsere Grünen Leguane in einem -auch absperrbaren- Terrarium halten, ist auch egal, da oftmals dies gar keine Rolle mehr spielt. Es reicht in der Praxis ein Wohnungsnachbar, der Euch auch nur einmal irgendwie und irgendwann (war das nicht ein Titel?) mit Eurem Tier in der Wohnung rumspazieren sieht. Wer jetzt erzählt, das würde nie passieren - sowohl das rumtragen, als auch ein dummer Moment, wo der Ehemann zufällig nicht gleich die Tür schliessen kann bevor der Nachbar noch einen Blick erspät - der schwindelt sich schon etwas an. Eines sollte jedem Halter klar sein:

Von 10 befragten Personen werden Euch 7 auf die Frage "Was hälst Du von der Haltung eines Grünen Leguans - zu Hause in (meiner/unserer) der Wohnung ?" garantiert Ihre Ablehnung bekunden (oder Dich nett belügen). Nummer 8 und 9 sind zumindest noch so, dass Sie Euch nicht verstehen, aber das Hobby annähernd tolerieren. Lediglich Nummer 10 ist so fasziniert wie Du. Wie groß ist also die Chance, dass Euere nähere Umgebung mit Person Nummer 10 gesegnet ist ? Wohl eher klein. Dieses Spielchen habe ich übrigens im eigenen Freundes/Verwandtenkreis des öfteren durchgeführt (dieser besteht im übrigen nicht nur aus 10 Leuten :)).     

Tja, aus der einfachen Tatsache heraus, dass in Deutschland regelmäßig Grüne Leguane in Mietstreitigkeiten wie Schlangen behandelt werden, ergibt sich auch die schlechte Quote gewonnener Verhandlungen für die Halter. Dort kann man auch sagen, "diese bringt doch keinen um und ist nicht giftig". Ist egal, die Bevölkerung hat vor bestimmten Tieren halt mehr Angst als vor anderen. Hätten alle Grüne Leguane würden Katzen so behandelt werden, aber so ist es nicht.

Also damit wir wieder zum eigentlichen zurückkommen. Wenn die Hausordnung Haustiere verbietet sieht es schlecht aus. Könnt Ihr aufgrund eines persönlichen Gespräches Euren Vermieter nicht überzeugen, war es das. Sicherlich wollt Ihr nicht Eure Wohnung gekündigt bekommen oder zur Abgabe Eures Tieres verdonnert werden. Außerdem stelle ich mir das Versteckspiel bei einem ausgewachsenen Tier mit einem entsprechenden 2-3 Quadratmeter großen Terrarium auch schwer vor, oder ?

Läßt die Hausordnung die Haltung von Haustieren zu, dann informiert um Gottes willen trotzdem Euren Vermieter. Ein nettes persönliches Gespräch bei dem die gängigsten "Theorien" gleich mal zerstreut werden: "nein, Fleisch und Menschen frißt der nicht, ist ausschließlich Vegetarier", "im Durchschnitt wird der reine Körper so ca. 40cm, der Rest ist ja nur Schwanz", "ich bin Allergiker, dieses Tier verursacht bei keinem eine Allergie", "frei in der Wohnung oder draussen rumlaufen kann ich ihn ja nicht lassen, da diese Tiere ja sehr temparaturabhängig leben", blablabla ....

Auch wenn Ihr rechtlich auf der sicheren Seite seit, hindert Euren Vermieter keiner an einer Klage -und dank Rechtsschutz meist umsonst-. Dieses Ärger braucht keiner.

So aber was nun, wenn ich alles verpennt habe und einfach das Tier schon zu Hause habe ?

Dazu habe ich noch einen meiner Einträge aus dem Forum von Jens ausgegraben und gebe Ihn nochmals zum besten:

Hallo Biene,

bin selbst Eigentümer und Halter zwei (bald drei) Grüner und mußte mich bezüglich Tierhaltung -jedoch auf der anderen Seite- damit beschäftigen. Ich kann mich meinen Vorgängern/innen so leider nicht anschließen, zumal Dein Vermieter einen derartigen Absatz ja auch noch in den Mietvertrag aufgenommen hat. Hätte dort nichts gestanden, wären die Chancen für Dich sehr gut, notfalls sogar vor Gericht eine Abweisung einer "Zwangsräumung" des Leguans durchzusetzen. Durch die Tatsache, dass anscheinend der Vermieter von dem Tier erst im nachhinein etwas erfährt ist Deine Situation sicherlich nicht besser.
Im Vertraue darauf, dass das auch für Jens ok ist und verweise Dich auf die Partnerseite von www.doxon.de im Bereich Forum. Dort solltest Du nach etwas suchen eine ähnliche Frage mit einer nützlichen Info finden.
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht -sofern es Dein Vermieter darauf anlegen sollte- dass Du im Streitfall große Chancen hast, dennoch sind die Entscheidungen der Gerichte bei derartigen Fällen oft sehr unterschiedlich. Insgesamt haben Vermieter ca. 70% derartige Streitigkeiten verloren (Quelle: Haus und Grundbesitzer Verein). Jedoch war dort die Sachlage immer so, dass sich die Mieterin nichts zu schulden kommen ließ (also auch keine Info - Vorenthaltung).
Hört sich alles vielleicht schlimmer an als es in Wirklichkeit ist. Wir (Halter) müssen uns halt immer wieder auch nicht so toleranten Menschen stellen. Aus diesem Grund würde ich Dir dringend raten -bevor das ausufert- einen ruhigen Tag auszusuchen, ein kleines Präsent vorzubereiten, Deinen Vermieter aufzusuchen, oder einzuladen und mit Ihm in aller Ruhe versuchen über das Thema zu sprechen (vielleicht ein paar kleine Ausreden: "bin so allein, die Tiere sind alles was ich habe etc.", falls dies geht). Appelliere an seine Großzügigkeit und laße Ihn sich selber davon überzeugen, dass
1. das Tier niemals auskommt
2. das Tier harmlos ist
3. das Tier "nur" vegetarier ist (das hilft auch)
4. das Tier keinerlei Lärm macht
5. Das Tier keine Dinge der Wohnung schädigen kann.

Auf jeden Fall glaube ich, sollte man vermeiden zu versuchen den Menschen von dem Tier zu überzeugen. Denn zwischen "Mögen" und "tolerieren" liegt eine Meile.

Sorry für den späten Eintrag. Kannst ja mitteilen wie es gelaufen ist. Gutes gelingen und viel Glück.

Tschau Helmut